Was darf publiziert werden?
Die Zahl der Firmen, die Webspace anbieten, auch Provider genannt, nimmt ebenso wie die Zahl der weltweit aufrufbaren Homepages stetig zu.
Wie Pilze schießen also Unternehmen aus dem Boden, die die nötigen Rechen- und Speicherkapazitäten für Webseiten zur Verfügung stellen. Doch wissen viele davon wenig bis überhaupt nichts über die Firmen, Unternehmen oder Organisationen, die die Seiten gestalten.
Warum sollten sie sich auch groß darum kümmern, sie sind ja für keine Inhalte haftbar. Ganz so ist dem aber nicht, denn Provider haben sehr wohl das Recht, wenn nicht sogar die Pflicht, verbotene, obszöne oder andere „undemokratische“ Inhalte von ihren Servern zu verbannen.
Da aber das Webhosting ein hart umkämpftes Business ist, sitzen die Unternehmen in einer Zwickmühle. Wie genau muss ich kontrollieren, ohne unnötig viel Arbeitszeit und andere menschliche Ressourcen aufzuwenden?
Schließlich wäre es ja auch nicht gerade fair, den Firmen quasi den Posten eines Internetpolizisten aufzubürden. Falsch sagen wieder andere, denn die Überprüfungen sind notwendig, um sich rechtlich abzusichern, zudem könne man ja die Kosten auf die Kunden überwälzen.
Das ist sicherlich ein interessanter Ansatzpunkt, vor allem auch, da gerade in den USA die Produkthaftungen geradezu ad absurdum ausgeweitet werden. So ist es absolut nicht denkunmöglich, dass ein Provider eine große Summe Schadenersatz leisten muss, weil jemand über eine bei dem Unternehmen registrierte Seite beispielsweise gemobbt wurde und sich im Zuge dessen das Leben genommen hat.
Ob so etwas überhaupt eine Haftung nach sich ziehen kann, ist freilich eher ein rechtspolitisches beziehungsweise –dogmatisches Problem.
Das größere Problem ist aber, dass viele Unternehmen auch anrüchige Inhalte übernehmen, da ihnen sonst Gewinne entgehen würden. Dies ist ja auch verständlich, denn solange kein einheitlicher Code of Conduct etabliert wurde, befinden sich Firmen im absoluten Graubereich zwischen Erlaubtem und Verbotenem.
Auch bei terroristischen Aktivitäten auf Seiten stellt sich die Frage, ob ein Provider solche Inhalte von sich aus zu zensieren oder zu verbieten hat. Tatsächlich wird ein Verbot auf der einen Seite egal sein, da sowieso zwei Tage später genau die gleichen Contents auf zig anderen Providern abrufbar sind.
Wie immer ist solch eine Rechtsunsicherheit eine äußerst unangenehme Angelegenheit, weswegen zum Beispiel eine Oberkontrollbehörde der Vereinten Nationen diskutiert wurde. Gestaltet die sich aber so zahnlos wie die Vollversammlung, tut das dem Problem absolut keine Abhilfe. Zu einem gewissen Grad bleibt das Internet also ein anarchischer Raum, mit allen Vor- und Nachteilen.
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